Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ich, Friederike Amara Sonnenberg, habe mich bemüht die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) fair für Auftraggeber*innen und Auftragnehmerin zu
gestalten. Sie sollen zur Vermeidung von Missverständnissen dienen und sind weiterhin als Schutz für beide Vertragsparteien gedacht.
Für Rückfragen stehe ich natürlich immer gern zur Verfügung.

1. Präambel:


Das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der auftraggebenden Partei und Friederike
Amara Sonnenberg, Freie Rednerin bei Wandelworte (Auftragnehmerin, im folgenden
Wandelworte genannt) soll die Erarbeitung einer freien Rede, möglichen weiteren
Elementen und das Begehen eines Übergangsmoments (im Folgenden Zeremonie genannt) sein. Da diese Momente von einem großen persönlichen Wert sind, ist eine grundlegende Sympathie und ein gegenseitiges Vertrauen nötig.
Um dies zu gewährleisten erfolgt vor Abschluss des Vertrages ein unverbindliches Vorgespräch, persönlich oder über (Video-) Telefonie. Beide Parteien haben im Anschluss die Möglichkeit eine Zusammenarbeit abzulehnen.
Selbstverständlich werden sämtliche Unterlagen, persönliche Daten und Informationen
vertraulich behandelt, diese Vereinbarung bleibt auch nach der Zusammenarbeit oder ohne Zustandekommen eines Vertrages bestehen.

2. Geltungsbereich


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wandelworte und der
auftraggebenden Partei ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der physischen oder elektronischen Schriftform.
Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr. Insbesondere für mündliche und fernmündliche abgeschlossene Vereinbarungen, selbst dann, wenn nicht mehr ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

3. Leistungsumfang von Wandelworte, Aufträge und Lieferung


3/a) Die Erarbeitung der vereinbarten Texte und eventuellen weiteren Elementen erfolgt bis
spätestens 7 Tage vor der Zeremonie. Bei einem Vorlauf von mehr als drei Monaten 21 Tage
vorher. Eine Ausnahme hiervon bilden Trauerreden, da hier der Vorlauf nicht immer
einzuhalten ist. Das zu Grunde liegende Anfangsdatum ist das Datum des
Vertragsabschlusses. Wenn nicht anders vereinbart, erhält die auftraggebende Partei ein
Skript der Zeremonie, welches per Mail an sie versandt wird.

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen
geklärt, sowie von der auftraggebenden Partei zu liefernden Unterlagen und Informationen
rechtzeitig vorliegen. Zu diesem Zwecke finden ein bis zwei verbindliche Gesprächstermine persönlich oder per Telefon/Videotelefonie statt.
Die auftraggebende Partei ist verpflichtet, Wandelworte rechtzeitig – spätestens 4
Wochen, bei einem Vorlauf von mehr als drei Monaten 6 Wochen, vor der Zeremonie zur
ordentlichen Erbringung der vereinbarten Leistungen sämtliche notwendigen Informationen
und Daten in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Im Falle von Bestattungen oder anderen kurzfristig vereinbarten Zeremonien ist eine
Verkürzung der Frist und des Liefertermins möglich.
Falls Wandelworte mit der auftraggebenden Partei gemeinsame Entwicklungsstufen
definiert und die auftraggebende Partei zur Erreichung dieser Stufen eigene Leistungen
erbringen muss, so ist sie verpflichtet dies rechtzeitig zu tun.
Gerät Wandelworte, respektive die vereinbarte Leistung, durch nicht erbrachte und
vereinbarte Mitwirkung seitens der auftraggebenden Partei in Verzug oder kann die
Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, entfällt die Lieferungsverpflichtung
seitens Wandelworte.
Der Auftrag gilt als erteilt nach schriftlicher Annahme seitens der auftraggebenden Partei
nach Erhalt des Angebots und durch schriftliche Bestätigung seitens Wandelworte.
Die auftraggebende Partei sorgt für die technische Ausstattung und Örtlichkeit, die zur
erfolgreichen Erbringung der Leistung nötig ist. Je nach Ort und Umgebung, insbesondere
im Freien, ist unter Umständen die Verstärkung durch ein Mikrofon nötig.

3/b) Die auftraggebende Partei hat das Recht den Vertrag schriftlich zu kündigen, der bis zu
diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand seitens Wandelworte wird in Rechnung gestellt.
Wandelworte versucht alles Mögliche, um die Zeremonie zum vereinbarten Termin
durchzuführen.
Im Falle von Zahlungsverzug, schwerer Erkrankung oder unüberbrückbarer Differenzen
behält sich Wandelworte das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Einhaltung der bestehenden Corona-Richtlinien und die Anerkennung des
Grundgesetzes werden vorausgesetzt und sind andernfalls ein Grund für eine fristlose
Kündigung des Vertrages, der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand seitens
Wandelworte wird in Rechnung gestellt.
Eine Auflösung in beiderseitigem Einvernehmen ist möglich und Bedarf der Schriftform.
Mit Erbringung der letzten Leistungen beider Vertragsseiten ist das Vertragsverhältnis
beendet.

3/c) Die Absprache der zu erbringenden Leistungen von Wandelworte bedarf der
Schriftform. Ebenso benötigen darüber hinaus gehende Einschränkungen oder
Erweiterungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung beider Seiten.

3/d) Von Wandelworte übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind
verbindlich, wenn die auftraggebende Partei nicht binnen 48 Stunden nach Erhalt
widerspricht.

3/e) Der Termin und Ort für die Zeremonie wird schriftlich vereinbart und die Zeremonie an
diesem Termin durchgeführt.

4. Urheberschutz und Nutzungsrecht


4/a) Wandelworte genehmigt der auftraggebenden Partei die private Nutzung des Skripts
(z.B. in Alben) unter Nennung von Wandelworte. Ein Veröffentlichungsrecht oder ein
darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht entsteht hierbei nicht und bedarf gesonderter
Vereinbarungen.
Selbiges gilt für die Herstellung und Nutzung von Mitschnitten der Zeremonie in Bild und
Ton. Sowohl Herstellung, als auch Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt.
Eine Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung oder Verfremdung, auch in Auszügen, ist ohne
anderslautende schriftliche Absprache seitens Wandelworte strikt untersagt.
Bei einer Verletzung der Nutzungs- oder Namensnennungsrechte ist Wandelworte
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Gesamtvergütung zu
verlangen. Das Recht neben der Vertragsstrafe Schadensersatzforderungen oder sonstige
Rechte geltend zu machen, ist davon unberührt.

4/b) Die Webpräsenz www.wandelworte.net und alle dort erscheinenden Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt. Die Verbreitung, Veröffentlichung, Nutzung, Wiedergabe und
Vervielfältigung der Texte und Fotos in Print- und Onlinemedien, in der Öffentlichkeit und
insbesondere als kommerzielle Nutzung ist untersagt. Selbiges gilt für gedrucktes (Werbe-
) Material.
Das Urheberrecht sämtlicher von Wandelworte geschriebenen Texte liegt bei ihr. Die
Verwendung durch Dritte, insbesondere von anderen (freien) Rednern ist verboten.

4/c) Die von Wandelworte erbrachten Texte und Leistungen dürfen uneingeschränkt, unter
Einhaltung des Schutzes der persönlichen Daten der auftraggebenden Partei, zum Zwecke
der Werbung und als Anschauungsmaterial genutzt werden.
Die Nutzung von Bild- und Videomaterial der Zeremonien auf der Webpräsenz, zu
Werbezwecken und als Anschauungsmaterial ist seitens Wandelworte sehr erwünscht,

bedarf aber der schriftlichen Einwilligung der auftraggebenden Partei. Durch diese
Genehmigung ist eine Strafbarkeit ausgeschlossen, sollten Dritte mit der Veröffentlichung
nicht einverstanden sein. Durch die Unterschrift ist das zeitlich unbeschränkte und
kostenfreie Nutzungsrecht der zu diesem Zwecke überlassenen Inhalte durch die
auftraggebende Partei in Print- und Onlinemedien eingeräumt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5/a) Alle Angebote von Wandelworte werden im Vorhinein schriftlich an die
auftraggebende Partei gegeben. Reisekosten und zusätzliche Kosten für Materialien,
andere Dienstleister und gesetzliche Vorgaben werden gesondert in den Abschnitten 5 d-f
behandelt.

5/b) Alle Tätigkeiten, die Wandelworte für die auftraggebende Partei erbringt,
einschließlich verbindlicher (Vor-)Gespräche, Schreiben der Rede, Entwicklung zusätzlicher
Zeremonie-Elemente, eventuelle Stellproben/Vorabbesuche der Örtlichkeiten und
Durchführung der Rede/Zeremonie, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Das Honorar setzt sich aus diesen Anteilen zusammen.
Soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, wird ein durch die
auftraggebende Partei versprochenes oder gezahltes Honorar wie folgt auf die einzelnen
Vergütungsteile angerechnet:
35% verbindliche (Vor-)Gespräche
35% Schreiben der Rede, Entwicklung zusätzlicher Zeremonie-Elemente
30% Durchführung der Rede/Zeremonie
Der Vergütungsanspruch für verbindliche (Vor-)Gespräche und Schreiben der Rede/
Entwicklung zusätzlicher Zeremonie-Elemente entsteht unabhängig davon, ob die
Zeremonie stattfindet oder nicht. Wird die Zeremonie seitens der auftraggebenden Partei
abgesagt oder der Vertrag vorzeitig beendet, bleibt der Anspruch auf Vergütung der bisher
geleisteten Arbeit bestehen, so es nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
Etwaig zu viel im Voraus gezahlte Vergütung wird der auftraggebenden Partei in diesem Fall
binnen zwei Wochen zurückgezahlt.
Bei einem Rücktritt seitens der auftraggebenden Partei nach verbindlichem Vorgespräch und
Buchung des Termins fallen 25% der veranschlagten Kosten an.
Bei einem Rücktritt seitens der auftraggebenden Partei nach verbindlichem Vorgespräch,
Buchung des Termins und begonnener Erstellung des Textmaterials und möglichen
zusätzlichen Elementen fallen 50% der veranschlagten Kosten an.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach kompletten Schreiben der Rede und Entwickeln der

Zeremonie oder zehn Tage vor der Zeremonie fallen 80% der Vergütung und Erstattung eventueller nicht mehr zu stornierenden Buchungen zur Anreise an.
Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor der Zeremonie wird der Komplettpreis inklusive
möglicher getätigter nicht mehr zu stornierenden Buchungen zur Anreise fällig.
Angebotene und/oder durchgeführte Verschiebungen des Termins/Ersatztermine heben
diese Regelungen nicht auf, da beauftragte Termine reserviert sind und anderweitig daher
nicht belegt werden können. Es liegt im Ermessen von Wandelworte die Kosten zu
verrechnen.
Eine Ausnahme bilden hier Trauerfeiern, hier greift aufgrund der Kürze der Zeit die Regelung nach kompletten Schreiben der Rede und Entwickeln der Zeremonie.

5/c) Die Gesamtvergütung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie ist ohne
Abzug zahlbar binnen 14 Tage auf das in der Rechnung genannte Konto.
Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach
Ablauf von 14 Tagen nach der Zeremonie oder der Beendigung des Vertrages nicht zahlt,
ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

5/d) Anfallende Reise- und Übernachtungskosten aufgrund von vereinbarten
Ortsbesichtigungen, der Zeremonie oder Reisen im besonderen Auftrag der
auftraggebenden Partei werden mit 0,35 ct/Kilometer oder den tatsächliche anfallenden
Kosten durch die genutzten Verkehrsmittel, sowie der Anreisezeit, auf der Rechnung aufgeführt und sind zu erstatten.
Bei Treffen und Zeremonien im Umkreis von 15 Kilometern um die Adresse von
Wandelworte werden keine Reisekosten fällig.

5/e) Zum Zwecke der Durchführung zusätzlicher Zeremonie-Elemente erworbene
Gegenstände und Materialien sind gesondert auf der Rechnung aufgeführt und zu erstatten.
Der Ankauf wird vorher schriftlich in Höhe und Umfang zwischen der auftraggebenden
Partei und Wandelworte besprochen.

5/f) Sollten im Rahmen der Zeremonie weitere Kosten (zum Beispiel GEMA, Raummiete,
Anmietung einer Verstärkeranlage) anfallen, so sind diese von der auftraggebenden Partei
zu tragen.

6. Mangelgewährleistung

6/a) Wandelworte setzt die vorab schriftlich fixierten und bestätigten Wünsche der
auftraggebenden Partei bezüglich des Ablaufs der Zeremonie bestmöglich um. Für die
Durchführung der Zeremonie gilt aber die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der
Durchführung oder Bestandteile der Rede können nicht Grund für eine nachträgliche
Mängelrüge sein. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich.
Trifft der Stil der Zeremonie nicht den Geschmack der auftraggebenden Partei, so
begründet dies keinen Mangel an der gelieferten Leistung.
Für Beiträge anderer Personen an der Zeremonie übernimmt Wandelworte keinerlei
Verantwortung und Haftung.
Mängel und Beanstandungen sind Wandelworte unverzüglich nach Kenntniserlangung
mitzuteilen.

6/b) Im Umfang der Leistungen enthalten ist ein Anspruch auf dreimalige Korrektur
einzelner Passagen des Skriptes oder weiteren Elementen der Zeremonie bis maximal zwei
Tage vor dem Veranstaltungsdatum. Die Korrekturwünsche bedürfen der Schriftform und
sind per E-Mail zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Korrektur- und
Veränderungswünsche liegen im Ermessen von Wandelworte.

6/c) Die auftraggebende Partei trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit ihrer
getätigten Angaben.

6/d) Die Lieferungsverpflichtung seitens Wandelworte entfällt bei höherer Gewalt
(beispielsweise Autopanne, Zugverspätung oder widrige Witterungsverhältnisse),
Krankheit, oder sonstige wichtigen Gründen (beispielsweise Todesfall in der Familie, Unfall).
In diesem Fall entfallen alle Ansprüche an den Vertrag. Bereits gezahlte Leistungen werden
zurückerstattet.
Eine Verspätung aufgrund der genannten Parameter erlaubt keine Haftbarmachung des
Auftragnehmers.
Im Rahmen des möglichen wird Wandelworte in jedem Fall versuchen einen
Ersatzredner*in zu stellen um die Durchführung der Zeremonie möglich zu machen. Zur
Annahme des Ersatzes ist die auftraggebende Partei nicht verpflichtet. Das angefangene
oder fertiggestellte Skript erhält die auftraggebende Partei kostenfrei zur Nutzung für die
Durchführung der Zeremonie.
Die Lieferungsverpflichtung seitens Wandelworte entfällt ebenfalls, wenn aufgrund von
Nichteinhaltung des Termins durch die auftraggebende Partei aufgrund von

unvorhergesehen Ereignissen (z.B. Krankheit) oder Absage durch den Veranstaltungsort die
Zeremonie nicht stattfinden kann.

6/e) Auf Schadensersatz haftet Wandelworte – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Soweit Wandelworte den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die
Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintreffenden Schaden
begrenzt. Ebenso sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Nichterfüllung und Verzug
ausgeschlossen.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang von Leistungen, die als Fremdleistungen
vermittelt wurden haftet Wandelworte nicht.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Der Gerichtsstand ist Hildesheim.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der
Geschäftsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das
Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt hätten.

Hier findest Du mein Impressum.

Stand: 01.05.2023